Kugelschreiber liegt auf einem unausgefüllten Formular.

Ausfüllen des Antrags

Bevor Sie einen Freischaltungsantrag stellen können, muss eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben bereits mittels Governikus COM Vibilia ein neues Postfach auf dem Verzeichnisdienst erstellt und die Meldung „Ihr Postfach wurde noch nicht freigeschaltet.“ erscheint oder
  2. Sie betreiben bereits ein EGVP-Postfach, das in ein beBPo umgewandelt werden soll.

Im ersten Fall können Sie direkt das Antragsformular (zu finden im Bereich Downloads) ausfüllen und bei uns einreichen.

Im zweiten Fall gleichen Sie bitte zunächst die Visitenkarte ihres Postfaches mit der Namenskonvention (siehe unten im Bereich Downloads) ab und passen Sie die Eintragungen ggf. an. Anschließend können Sie dann das Antragsformular ausfüllen und bei uns einreichen.

Bitte Unterschrift und Behördensiegel/Organisationsstempel nicht vergessen. Den unterschriebenen und mit Siegel/Stempel versehenen Antrag übersenden Sie uns entweder postalisch an die Adresse:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
– beBPo-Prüfstelle -
Mackenzeller Straße 3
36088 Hünfeld.

oder

per E-Mail an: bebpo[@]hzd.hessen.de

oder

per Ticket Stufe 1: BebPo Stufe 2: Prüfstelle Stufe 3: Antrag

Für die hessische Landesverwaltung

Für hessische Städte und Kommunen

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