Antragstellung für das besondere elektronische Behördenpostfach

In diesem Abschnitt finden sie die notwendigen Informationen, um ein beBPo zu beantragen bzw. ihr vorhandenes EGVP in ein beBPo umzuwandeln.

Alle aktiven Postfächer können gesucht und adressiert werden. Sollten sich in der Behördenbezeichnung oder in anderen Angaben Änderungen ergeben oder das Postfach gelöscht werden, sind diese mittels Antrag zu beauftragen.

Für die Freischaltung und den laufenden Betrieb eines beBPo-Postfaches erhebt die HZD keine Gebühren gegenüber den Leistungsempfängern.