Alle aktiven Postfächer können gesucht und adressiert werden. Sollten sich in der Behördenbezeichnung oder in anderen Angaben Änderungen ergeben oder das Postfach gelöscht werden, sind diese mittels Antrag zu beauftragen.
Übersicht
Antragstellung für das besondere elektronische Behördenpostfach
Für die Freischaltung und den laufenden Betrieb eines beBPo-Postfaches erhebt die HZD keine Gebühren gegenüber den Leistungsempfängern.
Häufige Fragen