Mann am Schreibtisch schreibt.

Prüfung der Voraussetzungen

Alle Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind berechtigt, ein beBPo zu beantragen.

Für die Nutzung des beBPos stehen verschiedene Softwarelösungen zur Verfügung. Als einfacher Sende- und Empfangsclient kann der COM Vibilia im Einsatzszenario „Governikus beBPo (SAFE-Justiz)“, der vom Land Hessen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, eingesetzt werden.

Sofern Sie noch kein EGVP-Postfach betreiben, wird ein neues Postfach mit Hilfe des Governikus COM Vibilia auf dem Verzeichnisdienst angelegt.

Falls sie bereits ein EGVP betreuen, sollten Sie zunächst überprüfen, ob die Eintragungen in der Visitenkarte des vorhandenen Postfachs der aktuellen Namenskonvention (siehe Dokument unter "Downloads") entspricht. Sollten Sie hierbei Unstimmigkeiten feststellen, passen Sie ihr Postfach vor Antragsstellung bitte entsprechend an und erzeugen Sie ggf. ein neues Postfachzertifikat.

Zur Antragstellung ist die Angabe der Nutzer-ID ihres Postfachs zwingend erforderlich (Im Governikus COM Vibilia finden Sie diese unter Menüpunkt „Server“ / „Verzeichnisdienst“). Weiterhin benötigen Sie die Angaben Ressort, Dienstaufsichtsbehörde und die eindeutige Nummer ihrer Behörde/Dienststelle (sofern vorhanden). Außerdem sollten Sie angeben, ob die Behörde weitere OSCI-Postfächer (z.B. Bürgerpostfach) besitzt.

Der Antrag muss durch den Postfachverantwortlichen (Behördenleiter, Dienststellenleiter) gestellt und unterschrieben werden. Er kann jedoch einen Postfachverantwortlichen bestimmen, der für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des beBPo verantwortlich ist. Zusätzlich kann ein technischer Ansprechpartner genannt werden, der die IT-Infrastruktur betreut.

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